Betrifft Eltern, deren Kind im Juli, August oder September sechs Jahre alt wird
Liebe Eltern eines Korridorkindes,
wenn Ihr Kind im Juli, August oder September 2021 sechs Jahre alt wird, ist es ein sogenanntes „Korridorkind“.
Ihr Kind muss an dem Einschulungsscreening der Grundschule teilnehmen, Sie dürfen jedoch in der Schule nach dem Screening mit einer schriftlichen formlosen Erklärung entscheiden, dass Ihr Kind ein weiteres Jahr in den Kindergarten gehen wird. Dadurch entstehen keinerlei Vermerke oder Benennungen wie etwas „Rückgestellt“. Oder aber Ihr Kind wird regulär eingeschult, dann brauchen Sie nichts weiter zu unternehmen.
Nach wie vor gilt als Stichtag zur Einschulung der 30. September. Der Korridor Juli, August, September ermöglicht den Eltern ein Wahlrecht, ob Einschulung ja oder nein.
Wir bitten Sie im Fall, dass Sie Ihr Kind ein weiteres Jahr bei uns lassen möchten, um eine kurze schriftliche Erklärung. Diese benötige ich für die Platzbelegung ab September und als Nachweis, dass Sie den Kindergartenplatz ein weiteres Jahr nützen.
Bitte lassen Sie mich bis Fr, 05. März 2021 schriftlich wissen, ob Ihr Kind bei uns bleibt und seinen Kindergartenplatz behält.
Sofern ich nichts von Ihnen mitgeteilt bekomme, gehe ich von einer regulären Einschulung im September aus und werde den Platz neu vergeben.
Julia Krüger (Kinderhausleitung)